§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Seit dem 1. Juli 2021 ist der Besitz kinderpornographischer Inhalte ein Verbrechenstatbestand, da er mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird.
Seit dem 1. Juli 2021 ist der Besitz kinderpornographischer Inhalte ein Verbrechenstatbestand, da er mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird.