Verteidigungen
deutschlandweit beim Vorwurf der
Kinderpornografie
Kinderporno-grafie
Diese Auswahl von mir verteidigter Verfahren in nahezu allen Bundesländern zeigt die Bandbreite an Verteidigungstechniken und -strategien, die alleine oder kombiniert genutzt werden müssen, um folgende Verfahrensergebnisse zu erzielen:
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 Alt. 1 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Frankfurt, Amtsgericht Düsseldorf als Ermittlungsgericht
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Dauer: 1 Jahr u. 4 Monate
Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München
Tatvorwurf: Verbreitung kinderpornografischer Schriften in 39 Fällen, Besitz gem. § 184b Abs. 1 und Abs. 3 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft München I, Amtsgericht München als Ermittlungsgericht und Gericht erster Instanz
Ergebnis: Einstellung nach § 153 StPO
Dauer: 1 Jahr u. 2 Monat
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Leipzig und Hanau
Tatvorwurf: Verabredung zum Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs, Besitz kinderpornographischer Schriften
Beteiligte: Staatsanwaltschaften Leipzig u. Hanau, Amtsgerichte Leipzig als Ermittlungsgericht u. Hanau als Gericht erster Instanz
Ergebnis: Strafbefehl, 12 Monate zur Bewährung
Dauer: 3 Jahre u. 2 Monate
Freispruch nach Kinderpornografie-Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 Alt. 1 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Darmstadt, Amtsgericht Darmstadt, Amtsgericht Rüsselsheim als Instanzgericht
Ergebnis: Freispruch
Dauer: 2 Jahre u. 11 Monate
Verfahrenseinstellung nach Verteidigungsschrift durch Staatsanwaltschaft Mainz
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Mainz, Amtsgericht Mainz als Ermittlungsgericht
Ergebnis: Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO
Dauer: 3 Jahre u. 2 Monate
Amtsgericht Offenbach stellt 184b-StGB-Verfahren in der Hauptverhandlung ein
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, Amtsgericht Darmstadt als Ermittlungsgericht, Amtsgericht Offenbach als Instanzgericht
Ergebnis: Einstellung gemäß § 153a StPO
Dauer: 1 Jahr u. 5 Monate
Wiesbaden: Hauptverhandlung wegen Kinderpornografie-Vorwurf vermieden
Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 Alt. 1 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden als Ermittlungsgericht
Ergebnis: Strafbefehl über 60 Tagessätze à 10 €
Dauer: 1 Jahr u. 3 Monate
Staatsanwaltschaft Hanau stellt 184b-Verfahren während laufender Bewährung ein
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Hanau, Amtsgericht Hanau als Ermittlungsgericht
Ergebnis: Einstellung nach § 153a gegen Geldauflage
Dauer: 2 Jahre
Staatsanwaltschaft Koblenz beantragt Strafbefehl zu 90 Tagessätzen
Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 StGB, nach Fallenlassen des Verdachtes der Verbreitung
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Koblenz, Amtsgericht Koblenz als Ermittlungsgericht, Amtsgericht Diez als Instanzgericht
Ergebnis: Strafbefehl zu 90 Tagessätzen
Dauer: 1 Jahr u. 7 Monate
Mannheim: Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen Verzicht auf Rechner
Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Mannheim
Ergebnis: Einstellung gem. § 153a StPO gegen Verzicht auf Herausgabe des Rechners
Dauer: 1 Jahr u. 4 Monate
Limburg: Staatsanwaltschaft scheitert mit 184b-Anklage wegen Verbreitung
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB
Beteiligte: Staatsanwaltschaft Limburg, Amtsgericht Limburg als Ermittlungsgericht
Ergebnis: 3 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (damit unter der Eintragungsgrenze)
Dauer: 1 Jahr u. 1 Monat