Verteidigungen

deutschlandweit beim Vorwurf der

Kinderpornografie

Kinderporno-grafie

Diese Auswahl von mir verteidigter Verfahren in nahezu allen Bundesländern zeigt die Bandbreite an Verteidigungstechniken und -strategien, die alleine oder kombiniert genutzt werden müssen, um folgende Verfahrensergebnisse zu erzielen:

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 Alt. 1 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Frankfurt, Amtsgericht Düsseldorf als Ermittlungsgericht

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Dauer: 1 Jahr u. 4 Monate

Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München

Tatvorwurf: Verbreitung kinderpornografischer Schriften in 39 Fällen, Besitz gem. § 184b Abs. 1 und Abs. 3 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft München I, Amtsgericht München als Ermittlungsgericht und Gericht erster Instanz

Ergebnis: Einstellung nach § 153 StPO

Dauer: 1 Jahr u. 2 Monat

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Leipzig und Hanau

Tatvorwurf: Verabredung zum Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs, Besitz kinderpornographischer Schriften

Beteiligte: Staatsanwaltschaften Leipzig u. Hanau, Amtsgerichte Leipzig als Ermittlungsgericht u. Hanau als Gericht erster Instanz

Ergebnis: Strafbefehl, 12 Monate zur Bewährung

Dauer: 3 Jahre u. 2 Monate

Freispruch nach Kinderpornografie-Anklage der Staatsanwaltschaft Darmstadt

Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 Alt. 1 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Darmstadt, Amtsgericht Darmstadt, Amtsgericht Rüsselsheim als Instanzgericht

Ergebnis: Freispruch

Dauer: 2 Jahre u. 11 Monate

Verfahrenseinstellung nach Verteidigungsschrift durch Staatsanwaltschaft Mainz

Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Mainz, Amtsgericht Mainz als Ermittlungsgericht

Ergebnis: Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Dauer: 3 Jahre u. 2 Monate

Amtsgericht Offenbach stellt 184b-StGB-Verfahren in der Hauptverhandlung ein

Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, Amtsgericht Darmstadt als Ermittlungsgericht, Amtsgericht Offenbach als Instanzgericht

Ergebnis: Einstellung gemäß § 153a StPO

Dauer: 1 Jahr u. 5 Monate

Wiesbaden: Hauptverhandlung wegen Kinderpornografie-Vorwurf vermieden

Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 Alt. 1 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Amtsgericht Wiesbaden als Ermittlungsgericht

Ergebnis: Strafbefehl über 60 Tagessätze à 10 €

Dauer: 1 Jahr u. 3 Monate

Staatsanwaltschaft Hanau stellt 184b-Verfahren während laufender Bewährung ein

Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Hanau, Amtsgericht Hanau als Ermittlungsgericht

Ergebnis: Einstellung nach § 153a gegen Geldauflage

Dauer: 2 Jahre

Staatsanwaltschaft Koblenz beantragt Strafbefehl zu 90 Tagessätzen

Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 StGB, nach Fallenlassen des Verdachtes der Verbreitung

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Koblenz, Amtsgericht Koblenz als Ermittlungsgericht, Amtsgericht Diez als Instanzgericht

Ergebnis: Strafbefehl zu 90 Tagessätzen

Dauer: 1 Jahr u. 7 Monate

Mannheim: Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO gegen Verzicht auf Rechner

Tatvorwurf: Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 3 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Mannheim

Ergebnis: Einstellung gem. § 153a StPO gegen Verzicht auf Herausgabe des Rechners

Dauer: 1 Jahr u. 4 Monate

Limburg: Staatsanwaltschaft scheitert mit 184b-Anklage wegen Verbreitung

Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b Abs. 1 und 3 Alt. 1 StGB

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Limburg, Amtsgericht Limburg als Ermittlungsgericht

Ergebnis: 3 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung (damit unter der Eintragungsgrenze)

Dauer: 1 Jahr u. 1 Monat