Verteidiger

Kinderpornografie

Es gibt in Deutschland 165.680 Rechtsanwälte.
Davon sind 3.814 Fachanwälte für Strafrecht.
Von diesen 3.814 Fachanwälten übernehmen drei ausschließlich Verteidigungen im Sexualstrafrecht.
Einen dieser drei haben Sie gerade gefunden:

Strafverteidiger Martin Barduhn

1. Sie sagen nichts – auch keine Passwörter!
2. Sie unterzeichnen nichts!
3. Sie verweigern die erkennungsdienstliche Behandlung!

Von der Einleitung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens über Zwischen- und Hauptverfahren zu den Rechtsmitteln Berufung und Revision

Besitz von Kinderpornografie ist seit 1. Juli 21 Verbrechen, es droht das Mindeststrafmaß von einem Jahr! Da reicht nicht irgendein Strafverteidiger.

1. Versuchter Abruf, Besitz und Verbreiten: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe!
2. Es gibt weder offizielle noch inoffizielle Strafmaßtabellen, der Einzelfall entscheidet

Bereiten Sie Ihre arbeitsrechtliche Anhörung nicht nur mit Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch mit Ihrem Strafverteidiger vor! Auch Arbeitgeber können im Strafprozess Zeugen sein.

Die Anhebung des § 184b StGB zum Verbrechenstatbestand bedeutet für Beamte ein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis mit Rechtskraft einer strafrechtlichen Verurteilung.

I. NUR SEXUAL-STRAFRECHT - sonst nichts

Rechtlich geschützt sind nur die Bezeichnungen „Rechtsanwalt“ und „Fachanwalt für Strafrecht“. „Experte“, „Spezialist“, „hoch spezialisiert“ kann sich jeder der 165.000 Rechtsanwälte nennen, auch wenn er noch keinen einzigen Fall aus dem Bereich der Kinderpornografie oder des Sexualstrafrechts überhaupt verteidigt hat. Es ist heutzutage auch kein Hexenwerk, eine Internetseite aufzusetzen, die – größtenteils von anderen abgeschrieben – nur die Verteidigung in Kinderpornografieverfahren behandelt, so dass dem geneigten Leser vorgetäuscht wird, die Kanzlei betreibe nichts anderes.

Um zu überprüfen, wie es tatsächlich um die behauptete Spezialisierung eines Rechtsanwaltes – der zwingend Fachanwalt für Strafrecht sein muss, da er andernfalls als Verteidiger von vorne herein nicht in Frage kommt (Sie lassen sich ja auch nicht vom Hausarzt einen Bypass legen) – steht, „googlen“ Sie dessen Namen. Finden Sie dann weitere Netzseiten, auf denen dieser sich als Spezialist im Betäubungsmittelrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Korruptionsstrafrecht usw. usf. ausgibt, wissen Sie, wie weit es mit seinen Spezialisierungen her ist. Sie werden bei einer entsprechenden Recherche meines Namens feststellen, dass ich im Rahmen der überörtlichen Sozietät die-strafverteidiger-frankfurt.de ausschließlich Verteidigungen im Sexualstrafrecht übernehme.

Nun ist mit einer Spezialisierung noch nichts über die Erfahrung eines Strafverteidigers gesagt. Einen ersten Anhaltspunkt kann die Zeitspanne geben, die er als Anwalt zugelassen und den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führt. Beides können Sie im hier verlinkten Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nachlesen. Dort stellen Sie fest, dass ich seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht bin.

Als aussagekräftigstes Kriterium über Verteidigungserfahrung in Kinderpornografieverfahren führe ich eine anonymisierte, hier abrufbare Liste mit aktuell von mir verteidigten 184b-Verfahren und während der letzte drei Jahre abgeschlossenen Kinderpornografie-Verfahren.

II. ENGAGEMENT - in jeder einzelnen Sache

Neben einer gewissen stoischen Grundgelassenheit als psychischer Voraussetzung für die Verteidigung in Sexualstrafsachen sind die beiden weiteren Komponenten für eine engagierte Verteidigung erstens Empathie mit dem zu Verteidigenden und zweitens überhaupt Zeit, eine auf den einzelnen Mandanten und seinen Verteidigungszielen präzise abgestimmte Strategie zu ersinnen und diese im jeweiligen Verfahrensabschnitt taktisch stringent umzusetzen.

Ebenso, wie Ratsuchende mit dem einen Verteidiger „können“ und mit dem anderen nicht und diesen folgerichtig nach einem Erstgespräch nicht mandatieren, lote auch ich aus, ob eine Zusammenarbeit, die bei einem 184b-Verfahren immer von längerer und intensiverer Dauer ist, tunlich ist oder nicht. Ist sie es, verteidige ich engagiert, ist sie es aus meiner Sicht nicht, sage ich es und berechne für das Erstgespräch nichts.

Wenn es an der nötigen Zeit mangelt, sich der Vorgehensweise der Verteidigung und deren strikter Umsetzung in einer Strafsache völlig klar zu werden, nutzen alle anderen erfüllten Voraussetzungen für eine engagierte Verteidigung nichts. Da es für mich eine Selbstverständlichkeit ist, alle Strafsachen selbst zu verteidigen – und keinen Referendar oder angestellten jungen Kollegen mit irgendwelchen strategischen Ausarbeitungen hinter dem Rücken des Mandanten zu betrauen -, nehme ich keine Mandanten mehr an, wenn die Bearbeitungsqualität bestehender Mandate durch eine drohende Überlastung gefährdet würde. Daher erscheint auf dieser Seite auch regelmäßig der Hinweis, dass einstweilen keine neuen Mandate mehr angenommen werden können.

II. ENGAGEMENT - in jeder einzelnen Sache

III. DISKRETION - Sie begegnen nur mir

In Großostheim bei Aschaffenburg arbeite ich als einziger Verteidiger, das Büro auf der Zeil in Frankfurt ist so organisiert, dass bei Besprechungsterminen mit Mandanten nur der jeweilige Anwalt und eine Mitarbeiterin zugegen sind. Ich bitte meine Mandanten, das Gebäude auf der Zeil oder in Großostheim nicht früher als fünf Minuten vor dem Beginn der Besprechung zu betreten, damit ausgeschlossen ist, dass sich zwei meiner Mandanten begegnen. Es gibt daher  keine Wartezeiten.
Egal, ob Sie zum Erstgespräch, zur Beratung oder zu einer Strategiebesprechung während des laufenden Verfahrens kommen – Sie begegnen ausschließlich einer meiner beiden Mitarbeiterinnen und mir.
Ich arbeite seit 2005 mit der Diplom-Geoök. Juliane Schmerwitz zusammen, seit 2011 ist die Psychologin Eriko Yamamura in meinem Team. Aus Diskretionsgründen beschäftige ich weder irgendwelche Sekretärinnen noch Praktikanten noch anderes Personal. 

Meine Akten werden elektronisch geführt und sind ausschließlich auf verschlüsselten Medien gespeichert, so dass selbst im Falle des Verlustes eines Speichermediums keine brauchbaren Daten in unbefugte Hände geraten können.

Auswahl meiner 184b-Verteidigungen

Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach Anzeige durch rachsüchtige Exfrau

Rücknahme einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft München nach schriftlicher Verteidigererklärung, gerichtliche § 153 StPO-Einstellung

Verabredung zum Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs; Skype-Chat als Herstellen u. Drittbesitzverschaffen kinderponographischer Schriften

Anklage wegen Besitzes von 2.581 Bild- und Filmdateien kinderpornographischen Inhaltes, Freispruch durch AG Rüsselsheim

Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften bei Vornutzung des Rechners

Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Verbreitung stellt das AG Offenbach das Strafverfahren am zweiten Verhandlungstag gg. Geldauflage n. § 153a ein

Laut Auswertbericht wurden 1.095 kinderpornografische Bilder besessen; Strafbefehl nach Verteidigungsschrift: 60 Tagessätze zu je 10 €

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Besitzes während laufender Bewährung  wegen einer Verurteilung ebenfalls wegen Besitzes: Einstellung durch die Staatsanwaltschaft nach § 153a StPO

Staatsanwaltschaft Koblenz lässt Verdacht der Verbreitung von Kinderpornografie nach Verteidigungsschrift fallen, Einigung auf Strafbefehl zu 90 Tagessätzen

Staatsanwaltschaft Mannheim stellt Verfahren wg. Besitz-verdachts von Kinderpornografie nach § 153 StPO ein

Staatsanwaltschaft Limburg klagt Verbreitung an, Verteidigung erreicht Verurteilung nur wegen Besitzes unter Eintragungsgrenze von 91 Tagessätzen

Saarbrücken

Staatsanwaltschaft Saarbrücken stellt Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein

Einstellungen

nach

§170 / 153a StPO

Urteile

und

Strafbefehle

Treten Sie telefonisch oder per E-Mail in

Anonyme Beratung

persönlich

Das Wesen der persönlichen anonymen Beratung liegt darin, dass der Beratene mir zwar in Person gegenübertritt, jedoch keinerlei Daten preisgibt, die eine Identifizierung möglich machen. Um völlige Diskretion zu gewährleisten, sind solche Beratungen, bei denen nur ich in den Kanzleiräumen zugegen bin – und keine meiner beiden Mitarbeiterinnen und erst recht keine anderen Mandanten – nur in meiner Kanzlei in Großostheim bei Aschaffenburg möglich.

telefonisch

Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben, aber nicht persönlich erscheinen wollen, besteht die Möglichkeit der telefonischen anonymen Beratung unter Tel. 069 / 48 00 27 84. Sie läuft so ab, dass entweder vor Beginn der Beratung das Beratungshonorar anonym gezahlt wird, oder aber so, dass Sie mit erkennbarer (inländischer) privater Rufnummer anrufen und von mir beraten werden, wobei Ihre Rufnummer nach Eingang des Beratungshonorars unwiederbringlich gelöscht wird.

Strafverteidiger-Brevier

Von Anklageschrift bis Zeitstempel – Kompendium der für Kinderpornografie-Verfahren relevanten Begriffe und Personen