Notizen über und um Kinderpornografieverfahren nach 184b

März 2025

14. März - Bericbone: Erste Durchsuchungen

Nach Auffassung einiger Staatsanwaltschaften handelt es sich bei „Bericbone“ um einen Internetanbieter, der seinen zahlungspflichtigen Abonnenten „wirklichkeitsnahe“ KI-generierte kinderpornografische Inhalte zur Verfügung stellt. Der ebenso beliebte wie bekannte Online-Bezahldienst „Paypal“ überlässt den Ermittlungsbehörden Kundendaten, aus denen sich auf bestehende Abonnements bei „Bericbone“ schließen lässt. Gegen diese Abonnenten werden Wohnungsdurchsuchungsbeschlüsse beantragt und von einigen Ermittlungsgerichten offenbar auch erlassen. 

Es wird hier genau zu prüfen sein, ob der von den Ermittlungsgerichten behauptete Anfangsverdacht (als Voraussetzung für einen Durchsuchungsbeschluss) auch zu Recht angenommen worden ist:
Es bestehen schon Zweifel, ob es sich bei rechnergestützt erstellten Animationen um Kinderpornografie i. S. d. §184b StGB handelt, dessen Schutzweck unter anderem darin gesehen wird, die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern zu gewährleisten. Bei KI-generierter Pornografie kann offensichtlich keine real existierende Person in irgendeiner Weise zu Schaden gekommen sein. Man wird sicher aus dem sektösen Kreis der Gutmenschen exkommuniziert bei der Bemerkung, dass KI-generierte „Kinderpornografie“ diesen Schutzzweck nicht tangieren kann. Sie ist dennoch wahr und vor dem Hintergrund des Verständnisses des Strafrechts als ultima ratio des Staates auch bei dem Erlass von Wohnungsdurchsuchungsbeschlüssen, die massiv in die Rechte der Beschuldigten eingreifen, zu beachten.

Nähere Informationen folgen.