Mein Honorar:

Leistung als Maßstab!

Keine Pauschale!

Wie ich im Artikel zum Auffinden des besten Verteidigers in Kinderpornografieverfahren gezeigt habe, eignen sich Pauschalen á la „5.000 Euro für das Ermittlungsverfahren und 1.500 Euro pro Hauptverhandlungstag“ bestens dazu, für eine äußerst dürftige Verteidigungsleistung sehr viel Geld, für das ein Mandant hart arbeiten geht, abzurechnen. Die Methode der pauschalen Honorarabrechnung bevorzugen Strafverteidiger – oder Anwälte, die Strafverteidiger zu sein glauben – , die entweder nichts oder nur wenig können oder aber zu faul sind, tatsächlich akribisch zu verteidigen.

300 Euro + Umsatzsteuer je 60 Minuten

Ich rechne in jedem Verfahrensabschnitt – sei es nun Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung, Berufung, Revision, Beschwerde – leistungsbezogen ab, nämlich mit einer rein zeitbezogenen Vergütung von 300 Euro pro 60 Minuten zuzüglich der Umsatzsteuer von derzeit 19%.

Sollten Fahrten zu Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeidienststellen für eine effektive Verteidigung notwendig sein, berechne ich für die dafür benötigte Zeit die Hälfte dieses Stundensatzes, also 150 Euro zuizüglich Umsatzsteuer.

Dieser Stundensatz von 300 Euro netto liegt in der unteren Hälfte der hier einsehbaren Netto-Stundensätze der Partner (das sin die nicht angestellten Anwälte) in Anwaltskanzleien in Deutschland im Jahr 2021.

Fünf-Minuten-Taktung

Die Abrechnung erfolgt in einer präzisen Fünf-Minuten-Taktung, d. h. jede angefangenen fünf Minuten werden mit einem Zwölftel des Stundensatzes berechnet.

Minutengenaue Zeitaufstellung

Jede Zeitaufstellung führe ich minutengenau und transparent, sie enthält das Datum, die genaue Uhrzeit und eine nachvollziehbare Tätigkeitsbeschreibung, so dass jeder Mandant zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollständig informiert ist über die bislang entfalteten Tätigkeiten und deren zeitlichen Umfang.

Vorherige Besprechung größere „Blöcke“

Alle größeren, d. h. zeitintensiveren Verteidigungsmaßnahmen – etwa Verteidigererklärung im Ermittlungsverfahren, persönliche Einsicht der Sonderbände in den Geschäftsräumen einer Staatsanwaltschaft, Begründung einer Berufung, Revision oder Beschwerde – spreche ich vorher detailliert mit meinem Mandanten durch, zeige ihm gegebenenfalls auch Alternativen dazu auf und gebe ihm detaillierte Auskunft über die anhand kanzleiintern Statistiken berechneten Erfolgswahrscheinlichkeiten einzelner Maßnahmen.

Seit Tätigkeitsbeginn vor 18 Jahren keine einzige Beschwerde

Ich bin seit dem Jahr 2004 bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg zugelassener Rechtsanwalt und habe – im Gegensatz zu vielen anderen Anwälten – noch keine einzige Beschwerde, die in irgendeinem Zusammenhang mit meiner Honorarabrechnung steht, erhalten.