Offline-Komponente

Als Offline-Komponente bezeichnet man den Teilakt einer über das Internet – meistens das Darknet – begangenen Straftat, der nicht „online“ begangen werden kann, sondern zwangsläufig in der reale Welt stattfinden muss. Bei dem über das Darknet abgewickelten Handel mit Cannabis muss es verpackt, an eine physische Adresse versandt und dort entgegengenommen werden. Bei Verbreitungshandlungen von Kinderpornografie existiert in den allermeisten Fällen keine solche Offline-Komponente, weil keine ökonomischen Interessen im Spiel sind, so dass kein Geldtransfer stattfindet.

Diese fehlende Offline-Komponente ist einerseits der Grund, weswegen eine sehr geringe Hemmschwelle besteht, kinderpornografische Inhalte abzurufen, herunterzuladen, hochzuladen.
Andererseits wird das Fehlen der Offline-Komponente von den Strafverfolgungsbehörden als Begründung für das straflose „Posten“ von Kinderpornografie unter engen Voraussetzungen durch Polizeibeamten im Rahmen von Ermittlungsverfahren bemüht.