11. Juni 2025

Anklage zum Amtsgericht Aichach

Grundlage der Anklage: CyberTipline Report

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erhob Anklage wegen der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zum Amtsgericht Aichach, obgleich bei der Auswertung der anlässlich der Wohnungsdurchsuchung beim Angeschuldigten beschlagnahmten Speichermedien keine einzige inkriminierte Datei gefunden worden ist, weder im frei zugänglichen noch im gelöschten Bereich. Auch wurde kein Chatverkehr gefunden, in dessen Zuge Dateien verbreitet worden sein könnten.
Die Anklage fußt einzig und alleine auf einer Meldung aus den USA, einem sog. CyberTipline Report, in dem es heißt, es habe ein „upload“ über einen Internetdienst stattgefunden.

The camels' nose under the tent

Gegen dieses Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft muss bis zum letzten Tropfen Tinte verteidigt werden. Wenn es sich nämlich etabliert, bdeutet dies einen Dammbruch für Verdächtige in Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Umgangs mit Kinderpornografie:
Es kommt laut Generalstaatsanwaltschaft offenbar nicht mehr darauf an, was deutsche Ermittler tatsächlich bei einem Verdächtigen finden, sondern es reicht für eine Verurteilung – Strafrahmen bei Verbreitung: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe, siehe § 184b Abs. 1 StGB – vor einem deutschen Strafgericht, wenn die US-amerikanische Privatorganisation namens NCMEC irgendeinen Verdacht mittels standardisierten Meldeformulares mitteilt und die mitgeteilte IP-Adresse zum Account passt.
Der Verteidiger hat keine Möglichkeit, die in den USA am Zustandekommen dieser Meldung Beteiligten zu befragen oder überhaupt deren Zustandekommen nachzuvollziehen.

Mit einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Aichach wäre die Kamelnase unter dem Zelt, dann ist niemand, der US-Internetdienste nutzt, mehr vor Verurteilungen sicher.
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 Das AG Aichach wird Rechtsgeschichte schreiben. Ich halte Sie auf dem Laufenden.