Notizen über und um Kinderpornografieverfahren nach 184b

Juni 2024

12. Juni - Bamberg: Doch kein Geldwäscheverdacht

Pecunia non olet. Anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachtes der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte wurden von den durchsuchenden Polizeibeamten etzwas mehr als 21.000 Euro in einer Kommodenschublade aufgefunden und sichergestellt.
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg ordnete die Beschlagnahme der Banknoten an mit der Begründung, die Banknoten stammten aus einer rechtswidrigen Tat.

Ich legte Beschwerde ein und führte aus, das Ermittlungsgericht unterliege einem Zirkelschluss, wenn es argumentiere, das bloße Vorhandensein von Banknoten in einer Höhe, die etwa einem halben Jahreseinkommen des Beschuldigten, der seit Jahrzehnten als Ingenieur arbeitet, begründe den Anfangsverdacht der Geldwäsche oder „anderer rechtswidriger Taten“.
Wäre dem so, belegte nämlich die bloße Existenz von Bargeld dessen rechtswidrige Herkunft. Der alt-ehrwürdige zivilrechtliche Grundsatz „Geld hat man zu haben“ werde im Sprengel des Amtsgerichts Bamberg ins Gegenteil verkehrt: Dort sei es dringend angeraten, kein Geld zu haben, andernfalls man sich nicht näher bezeichneter „anderer rechtswidriger Taten“ oder der Geldwäsche verdächtigt mache.

Weiter führte ich aus, Überlegungen umsichtiger Mitbürger, die weniger Vertrauen in Kreditinstitute wie Credit Suisse (pleite Juni 2023), Commerzialbank Mattersburg (pleite Juli 2020), Maple Bank (pleite Februar 2016), Bankhaus Wölbern & Co. (pleite Dezember 2014), Hypo Real Estate (pleite Oktober 2009) haben, als es die Rechtsauffassung des AG Bamberg bezüglich der Folgen des Vorrätighaltens von Bargeld nahelege, würden kriminalisiert, weil sie ihr Erspartes zuhause aufbewahrten und nicht den Banken anvertrauen, die damit bekanntermaßen ausnahmslos integre Geschäfte veranstalten, wie etwa die Bayerische Landesbank mit ihrer Beteiligung an der Hypo Alpe Adria Group, die das LG München während der Jahre 2013 und 2014 intensiv beschäftigte.

Der sachbearbeitende Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sah es genau so, der Beschuldigte bekommt sein Geld umgehend zurück.

5. Juni - Leipzig: Staatsanwaltschaft misst mit zweierlei Maß

In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte teilt mir die Staatsanwaltschaft Leipzig mit, es sei beabsichtigt, die „Firma DFOX – Bürogemeinschaft für Digitale Forensik“ mit der Auswertung der Speichermedien u beauftragen.

Ich sah mich angesichts des letzten von der Staatsanwaltschaft Leipzig vor dem Amtsgericht Borna (Freispruch in allen 14 Anklagepunkten: Sichverschaffen und Verbreitung kinderpornografischer Schriften) und – nach der von der Staatsanwaltschaft nur gegen den Freispruch im letzten Anklagepunkt eingelegten Berufung – vor dem Landgericht Leipzig (dort Einstellung dieses Anklagepunktes nach § 153a StPO) betriebenen, in beiden Instanzen von mir verteidigten Verfahren zu folgender Stellungnahme veranlasst:

„Vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig einer der sehr wenigen Staatsanwaltschaften bundesweit ist, die in 184b-Verfahren dem Verteidiger ein Übertragen der Anlagen von Auswertgutachten, die mutmaßlich kinderpornografische Inhalte abbilden, verweigert – so auch mir in dem in Ihrem Hause geführten Verfahren 436 Js [SCHWÄRZUNG] / 20, in dem das AG Borna komplett freigesprochen und das LG Leipzig die eine nach der staatsanwaltlichen Berufung verbleibende Tat – von ursprünglich 14 – nach § 153a StPO eingestellt hat -, ist es bemerkenswert, dass eben diese Staatsanwaltschaft augenscheinlich keine Bedenken hat, Datenträger, die möglicherweise kinderpornografische Inhalte beinhalten, an offenbar namentlich nicht bekannte Sachverständige herauszugeben, die wiederum mit der Staatsanwalt Leipzig ebenso wenig bekannten, geschweigen denn BZR-technisch überprüften Hilfskräften Auswertungen vornehmen.
Diesen ihrer Identität und der Anzahl (!) nach unbekannten Personen überlässt die Staatsanwaltschaft Leipzig Datenträger zum Zwecke der Auswertung mit potentieller Kinderpornografie, von Rechtsanwaltskammern zugelassenen und somit ständig auf die Würdigkeit der Berufsausübung überprüften Rechtsanwälten – Fachanwälten für Strafrecht – indessen nicht.
Sämtliche Staatsanwaltschaften des Freistaates Bayern inklusive der Abt. CyberCrime der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg überlassen Verteidigern gegen Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung sämtliche Bestandteile von Auswertgutachten. Ebenso verfahren hessische, rheinland-pfälzische und baden-württembergische Staatsanwaltschaften.“

Wir werden sehen, wie man in Leipzig reagiert.