Laufende Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt-, Berufungs- und Revisionsverfahren wegen des Verdachtes des Umgangs mit
Kinderpornografie
Amtsgerichtsbezirk Hanau: "Verbreitung, Besitz, Erwerb kinderpornographischer Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Hanau / 1123 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Hanau / 59 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Schmittner
Polizeibehörde /-dezernat: Hessisches Landeskriminalamt – BAO Fokus Clearingstelle Team 4 (Tilsiter Str. 13, Mühlheim am Main)
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Juni 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des NCMEC an das BKA, über eine bestimmte IP-Adresse seien kinderpornografische Inhalte über „BingImage“ ins Netz geladen worden
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Franfurt am Main: "Verdacht einer Straftat nach § 184b StGB"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt / 4831 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Frankfurt / 931 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Dr. Rikovsky
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Westhessen – Kriminaldirektion Westhesssen – BAO Fokus
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Mai 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des NCMEC an das BKA, über eine bestimmte IP-Adresse seien kinderpornografische Inhalte ins Netz geladen worden, Beschuldigter ist Inhaber einer bei Instagram hinterlegten Rufnummer, Zeugen behaupten, der Inhaber der Rufnummer habe ihren Netzzugang benutzt
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Offenbach: "Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes, sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Herstellung kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt, Zweigstelle Offenbach / 1200 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Offenbach / 20 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Herbener
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen (Offenbach, Spessartring)
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Mai 2023 / Vollstreckung des von der Staatsanwältin Ophaus beantragten und dem Ermittlungsrichter Herbener erlassenen Haftbefehls im Ausland, Anordnung der Untersuchungshaft, Vollziehung in der JVA Weiterstadt ohne Überwachung von Telefonaten; auf meine 89 Seiten umfassende Haftbeschwerde vom 18. Juli 2023 verweigerte der Ermittlungsrichter Herbener die Aufhebung seines Haftbefehls; die Beschwerdekammer des Landgerichts Darmstadt hob seinen Haftbefehl mit Beschluss vom 2. August 2023 auf mit der zutreffenden Begründung (wie in der Beschwerde ausgeführt), es läge kein dringender Tatverdacht vor. Haftbefehl, Haftbeschwerde und Beschluss des Landgerichts können wegen § 353d Nr. 3 StGB erst nach rechtskräftigen Verfahrensabschluss hier in anonymisierter Form veröffentlicht werden.
Grundlage des Anfangsverdachts: Aussage der mutmaßlich Geschädigten im Rahmen einer kriminalpolizeilichen Vernehmung
Strafvorschriften: §§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 176c Abs. 1 Nr. 2a), 177 Abs. 1 u. 5 Nr. 1 u. Nr. 3, Abs. 6 Nr. 1, 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg: "Verbreitung kinderpornogr. Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Aschaffenburg / 102 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Aschaffenburg / 306 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Bernhard
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeiinspektion Aschaffenburg
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des NCMECan das BKA in Wiesbaden; Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschluss der Wohnanschrift des Beschuldigten
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main: "Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / 4711 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Frankfurt am Main / 5/30 Qs [Nachdem der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Frankfurt den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses abgelehnt hatte, hob das Landgericht Frankfurt auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft diesen ablehnenden Beschluss auf und erlies selbst den von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschluss.]
Ermittlungsrichter: n. b. / Richter des Kammerbeschlusses: Vorsitzende Richterin am LG Polster, Richterin am LG Haneke, Richterin Klumpp
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Mittelhessen [Wohnort des Beschuldigten nicht in Frankfurt]
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Zeugenaussagen belegen nach Auffassung des Landgerichts einen Anfangsverdacht des sexuellen Missbrauchs. Die sich daraus laut Landgericht ergebende sexuelle Neigung des Beschuldigten rechtfertige die Annahme, dass er aktuell kinder- und jugendpornografische Inhalte besitze.
Strafvorschriften: §§ 174, 176 und 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk St. Goar: "Anfangsverdacht der Verbreitung, des Ewerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Koblenz / 2070 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Koblenz/ 30 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Bauer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Koblenz K 2
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Ein Nutzer der Internet-Suchmaschine BingImage lud angeblich kinderpornografische Bilddateien ins Internet hoch. Die durch das NCMEC an das BKA übermittelte IP-Adresse soll laut den Koblenzer Ermitttlungsbehörden von dem Beschuldigten genutzt worden sein.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Langen (Hessen): "Verdacht der Verbreitung sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt / 200 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Darmstadt / 25 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG El Youzouri
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Sie ist völlig unzureichend dargestellt, in dem Durchsuchunsgbeschluss ist schlicht von Angaben des hinweisgebenden Providers die Rede.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Idstein: "Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte u. a."
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Wiesbaden / 2235 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Wiesbaden / 70 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Block
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Westhessen
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Ein Nutzer des sozialen Netzwerks „Instagram“ soll Bilddateien angeblich kinderpornografischen Inhaltes ins Netz hochgeladen haben. Die Wiesbadener Ermittlunsgbehörden verdächtigen den Beschuldigten, dieser Nutzer gewesen zu sein.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main: "Verdacht einer Strfatat nach § 184b StGB"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / 4861 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Frankfurt aMain / 931 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Dr. Schößler
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, K 13
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Der Beschuldigte soll mehrere Bilddateien angeblich kinderpornografischen Inhaltes über den Onlinedienst „Google Photos“ hochgeladen haben. Google meldete den Upload dem NCMEC, dieses wiederum gab die Meldung an das BKA weiter.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Bingen am Rhein: "Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Verschaffung oder Besitz)"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Mainz / 3100 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Mainz / 409 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Wörsdörfer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Mainz, Kriminaldirektion K 2
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Hochladen angeblich kinderpornografischer Bilddateien über den Filehostingdienst „Dropbox“, Ermittlunsgbehörden nehmen Personenidentität von Hochladendem und Beschuldigtem an
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Landshut: "Besitz kinderpornographischer Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Passau / 34 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Passau / Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Scheungrab-Krpan
Polizeibehörde /-dezernat: Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Niederbayern
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, in die eine angeblich kinderpornografische Bilddateie eingestellt worden ist
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB alte Fasung [Die Bezeichnung des Tatvorwurfs im Durchsuchungsbeschluss ist falsch, da er Bezug nimmt auf den Wortlaut des § 184b StGB in der Fassung vor dem 1. Januar 2021. Zwar wird der Beschuldigte eines Sichverschaffens in diesem Zeitraum, indessen eines bis in die zweite Jahreshälfte 2022 andauernden Besitzes verdächtigt, so dass zwischen der alten und der neuen Fassung hätte differenziert werden müssen – dies umso mehr, da die Vorschrift in der Fassung ab dem 1. Juli 2021 bekanntermaßen einen Verbrechenstatbestand darstellt, was der Beschluss indessen offenbar verkennt.]
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Gießen: "Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornographischer Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: –
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Hessisches Landeskriminalamt, IuK-Einsatz und Cybercrime, BAO Fokus Ermittlungen, Wiesbaden
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter
Grundlage des Anfangsverdachts: noch unbekannt
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB [Die Bezeichnung des Tatvorwurfs in der polizeilichen Vorladung ist falsch, da er die amtliche Überschrift des § 184b StGB zitiert, wie sie bis zum 31. Dezember 2020 lautete. Der nicht näher spezifizierte Tatvorwurf wird allerdings auf die zweite Jahreshälfte 2022 datiert.]
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Traunstein: "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Traunstein / 310 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Traunstein / 5 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Dr. Weigl
Polizeibehörde /-dezernat: Kriminalpolizeiinspektion Traunstein K 1
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Das FBI unterhält eine Plattform zur Unterstützung von Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch und erzeugt dabei Dateien mit Hashwerten, die denen bekannter inkriminierter Dateien entsprechen. Es loggt sodann Nutzerdaten von Downloadversuchen dieser selbst erzeugten Inhalte in Peer-to-Peer-Netzwerken mit und leitet diese an andere Ermittlungsbehörden weiter. Ein tatsächlicher Bezug von kinder- oder jugendpornografischen Inhalte ist dem Nutzer so nicht möglich.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Wiesbaden: "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Wiesbaden / 235 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Wiesbaden / 69 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Binstadt
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Westhessen
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: März 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Einer von mehreren Beschuldigten soll bei Facebook kinderpornografische Bilddateien ins Internet hochgeladen haben. Das NCMEC übersandte einen CyberTipline Report an das BKA.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Darmstadt: "Verbreitung sowie Besitz kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt / 200 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Darmstadt/ 25 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG El Youzouri
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südhessen, BAO Fokus in Darmstadt
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: März 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Der Beschuldigte soll unter Verwendung des Instant-Messaging-Dienstes „Snapchat“ kinderpornografische Videodateien hochgeladen haben. Das NCMEC übersandte einen CyberTipline Report an das BKA.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Gießen: "Verbreitung, Besitz, Erwerb von jugendpornografischem Material"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Gießen / 604 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Gießen / 513 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Kniedel
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Mittelhessen, BAO Fokus in Gießen
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: März 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Der Beschuldigte soll unter Verwendung der Online-Pinnwand ein jugendpornografische Inhalte hochgeladen und so Dritten zur Verfügung gestellt haben. Das NCMEC übersandte einen CyberTipline Report an das BKA. Das AG vermutet gleichwohl den Besitz von Kinderpornografie, gibt dafür mit § 184c StGB allerdings die falsche Vorschrift an.
Strafvorschriften: § 184c Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Michelstadt: "Verbreitung, Besitz, Erwerb und Herstellung von Kinderpornografie"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: –
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen, BAO Fokus in Darmstadt
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Dezember 2022 / Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter
Grundlage des Anfangsverdachts: Der Beschuldigte soll als Nutzer des Messengerdienstes „KiK“ eine Datei mit kinderpornografischem Inhalt hochgeladen haben. Das NCMEC übersandte einen CyberTipline Report an das BKA.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB alte Fassung
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim: "Verbreitung, Besitz, Erwerb und Herstellung kinderpornografischer Schriften gemäß § 184b StGB"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt / 200 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen, BAO Fokus in Darmstadt
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: März 20233 / Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter
Grundlage des Anfangsverdachts: Der Beschuldigte soll als Nutzer des Internetdienstes „MeWe“ eine Datei mit kinderpornografischem Inhalt hochgeladen haben. Das NCMEC übersandte einen CyberTipline Report an das BKA.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB [in der polizeilichen Vorladung ist die Strafvorschrift im Wortlaut falsch zitiert: Da sich der Vorfall in der zweiten Jahreshälfte 2021 ereignet haben soll, hätte es korrekt heißen müssen „Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte“]
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg: "Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (sexuelle Handlungen unter 14)"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Generalstaaatsanwaltschaft Bamberg / 560 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Bamberg / 5 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Kratzer
Polizeibehörde /-dezernat: Kriminalpolizeiinspektion Aschaffenburg
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: März 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Ein Internetnutzer, von dessen Personenidentität mit dem Beschuldigten die deutschen Ermittlungsbehörden ausgehen, soll versucht haben, diverse Dateipakete von einem Server des FBI im Peer-to-Peer-Netzwerke Emule herunterzuladen, welche als zusammengesetzte Dateien kinderpornografische Inhalte zum Gegenstand haben
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Bad Schwalbach: "Verdacht des sich Verschaffens und des Besitzes von Kinderpornografie"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Wiesbaden / noch keinem bestimmten Dezernat zugeteilt
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Westhessen / Kriminaldirektion Westhessen, BAO Fokus
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: März 2023 / polizeiliche Vorladung vom 21. Februar 2023 zur Vernehmung als Beschuldigter
Grundlage des Anfangsverdachts: noch nicht bekannt
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB alte Fassung
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Freising: "Verbreitung kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Landshut / 401 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Landshut / Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Kolb
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Internetsuchdienstes Binglmage an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschluss der Wohnanschrift des Beschuldigten
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg: "Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (sexuelle Handlungen unter 14)"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg / 550 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Bamberg / 5 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Kratzer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Unterfranken, Polizeiinspektion Aschaffenburg
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Internetdienstes Binglmage an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschluss der Wohnanschrift des Beschuldigten
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main "Verdacht einer Straftat nach § 184b, 184c StGB"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main / 4841 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Bamberg / 5 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Rustler
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, K 13
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Anschlussinhaberfeststellung, Nutzername, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse des accounts stimmen laut Durchsuchungsbeschluss mit Beschuldigtenpersonalien überein
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Gelnhausen "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Hanau / 1123 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Hanau / 52 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Filbert
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen, Polizeistation Hanau
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Internetdienstes KIK an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschluss der Wohnanschrift des Beschuldigten
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Hanau "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Hanau / 1173 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Hanau / 52 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Blecher
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen, BAO Fokus
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Internetdienstes Google Reviewer an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschluss der Wohnanschrift des Beschuldigten
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Traunstein "Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (sexuelle Handlung unter 14)"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg / 540 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Bamberg / 1 Gs
Ermittlungsrichter: nicht lesbar
Polizeibehörde /-dezernat: Kriminalpolizeiinspektion Passau
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschluss der Wohnanschrift des Beschuldigten
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Hanau "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Hanau / 1173 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Hanau / 52 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Blecher
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen, BAO Fokus
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von Facebook an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung des facebook-accounts zu dem Beschuldigten „aufgrund polizeilicher Ermittlungen“
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Ingolstadt "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Ingolstadt / 12 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Ingolstadt / 3 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Schilcher
Polizeibehörde /-dezernat: Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt, K 1
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2023 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Internetdienstes „Dropbox“ an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung des Dropbox-Accounts zu dem Beschuldigten aufgrund der E-Mail-Adresse und einer Anschlussinhaberfeststellung
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Diez "Anfangsverdacht der Verbreitung kinderpornographischer Schriften"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Koblenz/ 2070 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Koblenz / 30 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Bauer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Koblenz, Kriminalinspektion Montabaur
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Mai 2022 / Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Ein Nutzer des internetbasierten Instant-Messaging-Dienstes „Skype“ soll eine angeblich kinderpornografische Bilddatei ins Netz hochgeladen haben. Die Koblenzer Strafverfolgungsbehörden nehmen auf Basis der rückverfolgten IP-Adresse und dem „Nickname“ an, dass es sich bei diesem Nutzer um den Beschuldigten handelt
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB [Der im Durchsuchungsbeschluss formulierte Tatverdacht ist angesichts der dort behaupteten Tatzeit des zweiten Halbjahres 2021 falsch, da der Tatbestand zu diesem Zeitpunkt bereits „Verbreitung kinderpornografischer Inhalte“ hieß]
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Stuttgart "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Stuttgart / 22 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Stuttgart / 29 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Knickenberg
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 12 – Sexualdelikte
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: November 2022 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Strafanzeige der Fa. „Knuddels GmbH & Co.KG, der ein Chatverlauf zugrunde liegt, in dem ein Nutzer von Nacktfotos eines Kindes berichtet, ohne diese allerdings in Form einer (Bild-)Datei zu übermitteln oder einzustellen. Aufgrund der ermittelten Mobilfunknummer gehen die Stuttgarter Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass es sich bei dem Beschuldigten um diesen Nutzer handelt.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB [Im Durchsuchungsbeschluss passen Tatvorwurf („Verbreitung“) und zitierte Strafnorm („Absa. 3 „) offensichtlich nicht überein]
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Rostock "Verbreitung kinderpornografischer Inhalte Verschaffung oder Besitz)"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Staatsanwaltschaft Rostock / 485 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Rostock / 34 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Langer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 12 – Sexualdelikte
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: November 2022 / Durchsuchung der Wohnräume
Grundlage des Anfangsverdachts: Freigabe einer angeblich kinderpornografischen Videodatei im Filesharingnetz eDonkey2000 durch einen Nutzer. Aufgrund der Rückverfolgung der IP-Adresse gehen die Rostocker Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass es sich bei dem Beschuldigten um diesen Nutzer handelt.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Königstein im Taunus: "Verdacht einer Straftat nach § 184b StGB"
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / 4831 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Frankfurt am Main / 931 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Benesch
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Westhessen, Kriminaldirektion, BAO Fokus
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2022 / Durchsuchung der Wohnräume (Beschluss vom 7. Februar 2022)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Internetdienstes Microsoft Skype Photosharing an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an das BKA in Wiesbaden; Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschluss der Wohnanschrift des Beschuldigten, zudem Zuordnung der bei Microsoft Skype Photosharing hinterlegten E-Mail-Adresse zu dem Beschuldigten
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Amtsgerichtsbezirk Schweinfurt: Verdacht der Verbreitung, des Besitzes und des Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Schweinfurt / 8 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Schweinfurt / Gs
Ermittlungsrichter: Unterschrift nicht lesbar
Polizeibehörde /-dezernat: Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt – K 1
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: April 2022 / Durchsuchung der Wohnräume (Beschluss vom 3. Februar 2022)
Grundlage des Anfangsverdachts: FBI (Federal Bureau of Investigations, USA) stellte Hash-Werte netzbekannter kinderpornografischen Dateien in Peer-to-Peer-Netzwerke ein, wobei sich hinter diesen Hash-Werten tatsächlich keine Dateien befanden. Downloadversuche von Internetnutzern – in diesem Falle des Beschuldigten – wurden mitprotokolliert und die Zugriffsdaten in die FBI-eigene Datenbank eingestellt. Das FBI leitete diese Daten weiter an das BKA.
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Hassfurt: Verdacht der Verbreitung, des Besitzes und des Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Bamberg / 2111 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Bamberg / 1 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Dippold
Polizeibehörde /-dezernat: Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt – K 1
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: März 2022 / Durchsuchung der Wohnräume (Beschluss vom 2. März 2022)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung der Dienstanbieter der Clouds Adobe Revel Lightroom und Creative Cloud an das NCMEC, von dort aus Benachrichtigung an das BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Sömmerda: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind, Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Erfurt / 190 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Erfurt / 30 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Müller-Hilgert
Polizeibehörde /-dezernat: hier noch unbekannt
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2022 / Durchsuchung der Wohnräume (Beschluss vom 23. Februar 2022)
Grundlage des Anfangsverdachts: Aussage einer Zeugin
Strafvorschriften: § 176a StGB, § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Büdingen: Verdacht der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ZIT / 60 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Gießen / 513 Gs
Ermittlungsrichter: Richter oder Richterin am AG Kniedel
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Osthessen / Polizeidirektion Vogelsberg / RKI
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2022 / Durchsuchung der Wohnräume (Beschluss vom 14. Januar 2022)
Grundlage des Anfangsverdachts: Strafanzeige eines nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten
Strafvorschriften: § 176b Abs. 1 I. V. m. Abs. 3 StGB, § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Seligenstadt: Verdacht der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt, Zweigstelle Offenbach / 1300 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Offenbach am Main / 20 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Herbener
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen / K 12
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2022 / Durchsuchung der Wohnräume (Beschluss vom 29. Oktober 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des NCMEC an das Bundeskriminalamt
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB alte Fassung, § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Königstein im Taunus: Verdacht des Sichverschaffens und des Besitzes kinderpornografischer Schriften
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / noch keinem bestimmten Dezernat zugeteilt
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Westhessen / Kriminaldirektion Westhessen, BAO Fokus
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2022 / Vorladung vom 11. Februar 2022 zur Vernehmung als Beschuldigter
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB alte Fassung
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Mainz: Verdacht der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Mainz / 3100 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Mainz / 409 Gs
Ermittlungsrichter: [Unterschrift nicht lesbar]
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Mainz / Kriminalinspektion Mainz, Kommissariat 2
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2022 / Durchsuchungsversuch der Wohnräume des Beschuldigten, Durchsuchung der Wohnräume der andernorts lebenden Ehefrau (Beschluss vom 20. Januar 2022)
Grundlage des Anfangsverdachts:Mitteilung des NCMEC an das Bundeskriminalamt, beim Instant-Messaging-Dienst KIK hinterlegte E-Mail-Adresse
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main: Verdacht des Sichverschaffens und des Besitzes kinderpornografischer Schriften
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / noch keinem bestimmten Dezernat zugeteilt
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Frankfurt am Main / K13, BAO Fokus – UA2
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2022 / Vorladung vom 1. Februar 2022 zur Vernehmung als Beschuldigter
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB a. F.
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Mainz: Verdacht der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Mainz / 3100 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Mainz / 409 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Wörsdörfer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Mainz / Kriminalinspektion Mainz, Kommissariat 2
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Februar 2022 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 18. Oktober 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von Facebook an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: Hier einsehbare Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach Abgabe einer umfassenden Verteidigererklärung.Darin habe ich durch Übersendung diverser Dokumente dargelegt, dass nicht zu widerlegen sei, dass die Email-Adresse des Beschuldigten gehackt worden sei. Ich verwies auf die Erkenntnisse des BKA, dass dort seit Ende November 2021 Meldungen darüber eingingen, dass Facebook-Accounts über unterschiedliche Wege kompromittiert würden. Nach der Übernahme der Accounts würden von diesen ausgehend kinder- oder jugendpornografische Inhalte ins Netz hochgeladen, was zu einer Sperrung des Accounts sowie der Auslösung einer Benachrichtigung an das NCMEC führe, welches wiederum aus diesen Nachrichten CyberTipline-Reports erstelle und im Falle deutscher Accounts dem BKA, SO42, zuleite.
Amtsgerichtsbezirk Offenbach am Main: Verdacht der Verbreitung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt, Zweigstelle Offenbach / 1300 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Offenbach / 21 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Herbener
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen / K12
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2022 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 29. November 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von Twitter an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Hanau: Verdacht der Verbnreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Hanau / 1173 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Hanau / 52 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Fischer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen / Kriminalpolizei Hanau, Kommissariat 12
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2022 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 27. Dezember 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von Sony Interactive Entertainment an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Leipzig: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Schriften u. d. Besitzes solcher Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Leipzig / 443 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Leipzig / 282 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Berdon
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeidirektion Leipzig / Kommissariat 13 Sexualdelikte
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Dezember 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 24. September 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von Microsoft (Cloudspeicher Microsoft OneDrive) an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB alte Fassung, § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Hanau: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Hanau / 2641 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Hanau / 53 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Filbert
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen / Kriminalpolizei Hanau K12
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Januar 2022 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 17. Januar 2022)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung der Blogging-Plattform Tumblr an das NCMEC, von dort wiederum Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Offenbach am Main: Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt, Zweigstelle Offenbach / 1300 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Offenbach / 21 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Herbener
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen / Kriminaldirektion RKI K12
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Dezember 2021 / Durchsuchung der Wohnung
Grundlage des Anfangsverdachts: Strafanzeige wegen Nachstellung, anlässlich der der Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie geäußert worden ist
Strafvorschriften: § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Berlin Tiergarten: Verdacht der Verbreitung u. des Besitzes kinderpornografischer Schriften
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Berlin / 288 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Tiergarten / 352 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Bäuml
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südhessen / BOA Fokus (Bensheim) vollstreckte den Durchsuchungsbeschluss im Auftrag der StA Berlin
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: November 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 5. Juli 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Dienstleister „imgbox“ wandte sich an die Strafverfolgungsbehörden wegen eines vermeintlich kinderpornografischen uploads, der laut IP-Adresse in Berlin stattgefunden haben soll
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB alte Fassung bzgl. des uploads, § 184b Abs. 3 StGB bzgl. des Besitzes
Verfahrensstatus: hier einsehbare Einstellung des Ermitttlungsverfahrens nach erfolgreichem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main: Verdacht der Verbreitung u. des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / 4861 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Frankfurt am Main / 931 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Coley
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Frankfurt am Main / Kriminaldirektion Kommissariat 13, BOA Fokus UA 2
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: November 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 23. September 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von „Twitter“ an das NCMEC, von dort Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB alte Fassung bzgl. des uploads, § 184b Abs. 3 StGB bzgl. des Besitzes
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Freiburg i. Breisgau: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Freiburg i. Br. / 100 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Freiburg i. Br. / 77 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Ohnemus
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Freiburg / Kriminalinspektion 1 Dezernat 12
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: November 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 7. Oktober 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von MediaLabKiK (KIK-Messenger) an das NCMEC, von dort Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Dieburg: Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt / 200 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Darmstadt / 25 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Andrée
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südhessen / BOA Fokus (Wilhelmstraße 52, Bensheim)
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Oktober 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 13. September 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Internetdienstes „MeWe“ an das NCMEC, von dort Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und Abs. 3 StGB a. F.
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Darmstadt: Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften, Verdachtes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt / 200 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südhessen / BOA Fokus (Klappacher Str. 145, Darmstadt)
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Oktober 2021 / Vorladung als Beschuldigter
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe namens „[geschwärzt] Nudes“, in die ein Dritter kinderpornografische Inhalte einstelle, der Beschuldigte selbst soll ein Bild, das Adolf Hitler bei der Ausführung des Hitler-Grußes zeigt, eingestellt haben
Strafvorschriften: §§ 184b Abs. 3 StGB a. F., § 86a StGB, 1, 3 JGG
Verfahrensstatus: Einstellung des Verfahrens wegen des Verdachtes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gegen Erteilung einer Ermahnung nach dem Jugendstrafrecht.
Bezüglich des Verdachtes des Besitzes kinderpornografischer Schriften habe ich in einer Verteidigungsschrift dargelegt, dass überhaupt kein Anfangsverdacht, der Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist, vorliegt, so dass die Einleitung des Verfahrens wegen § 184b Abs. 3 StGB rechtswidrig war. Dieser Auffassung schloss sich die Staatsanwaltschaft offenbar an, so dass diesbezüglich auch keine Einstellungsverfügung ergehen konnte, da eine solche ein Verfahren voraussetzt.
Der hier einzusehende Einstellungsbescheid betrifft daher nur das 86a-StGB-Verfahren.
Amtsgerichtsbezirk Offenbach am Main: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt, Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Darmstadt, Zweigstelle Offenbach / 1200 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Offenbach am Main / 20 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Unkel
Polizeibehörde /-dezernat: Polizei Bremen / Direktion Krminalpolizei Abteilung 3, K 32 Sexualdelikte
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: August 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 22. Juli 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Strafanzeige einer Mutter, die auf dem Smartphone ihrer Tochter einen Snapchat-Chat entdeckte, in dessen Verlauf der Bschuldigte Nacktbilder bon sich selbst übersandt haben soll
Strafvorschriften: § 176 Abs. 4 a. F., § 184 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Papenburg: Verdacht des Besitzes und des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: zunächst Münster, sodann Oldenburg / 540 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Münster / 200 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Dr. Pheller-Cox
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Münster RK 11
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: August 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 18.August 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Auswertung des Rechners eines gesondert Verfolgten ergaben angeblich Hinweise, dass der Beschuldigte diesem kinderpornografische Inhalte übersandt haben soll
Strafvorschriften: § 184 Abs. 1 StGB a. F., § 184b Abs. 3 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main: Verdacht der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / 4841 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Frankfurt am Main / 931 Gs
Ermittlungsrichter: Richter am AG Dr. Baier
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Mittelhessen / Polizeidirektion Wetterau, RKI Wetterau K 10 (Grüner Weg 3, Friedberg)
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: August 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 20. Juli 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von „Omegle“ an das NCMEC, von dort Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB alte Fassung bzgl. der Drittbesitzverschaffung, § 184b Abs. 3 StGB bzgl. des Besitzes
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main: Verdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Frankfurt am Main / 4861 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Frankfurt am Main / 931 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Coley
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Frankfurt am Main / K 13, BOA Fokus – UA2
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Juli 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Beschluss vom 17. Juni 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des US-Tech-Dienstes „MeWe“ an das NCMEC, von dort Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184c Abs. 1 StGB
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren
Amtsgerichtsbezirk Hanau: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Hanau / 1123 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: –
Ermittlungsrichter: –
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen / Polizeidirektion Main-Kinzig, Regionale Kriminalinspektion – K 12 (SG 121), Am Freiheitsplatz 4, Hanau
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: August 2021 / Vorladung der Mutter des nicht volljährigen Beschuldigten
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung des Instant-Messaging-Dienstes „snapchat“ an das NCMEC, von dort Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 StGB a. F.
Verfahrensstatus: Absehen von der Verfolgung gem. § 45 JGG nach einer Verteidigungsschrift zum Inhalt der Ermittlungsakte und des in den Geschäftsräumen der Staatsanwaltschaft durch mich eingesehenen Sonderbandes
Hier ist die Verfügung der Staatsanwaltschaft Hanau , mit der von der Verfolgung der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte abgesehen wird, einzusehen.
Amtsgerichtsbezirk Hanau: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Staatsanwaltschaft / Dezernat: Hanau / 1173 Js
Ermittlungsgericht / Dezernat: Amtsgericht Hanau / 52 Gs
Ermittlungsrichter: Richterin am AG Fischer
Polizeibehörde /-dezernat: Polizeipräsidium Südosthessen / Polizeidirektion Main-Kinzig, Regionale Kriminalinspektion – K 12 (SG 121), Am Freiheitsplatz 4, Hanau
Zeitpunkt und Herantretensweise an den Beschuldigten: Juli 2021 / Durchsuchung der Wohnung (Durchsuchungsbeschluss vom 12. Mai 2021)
Grundlage des Anfangsverdachts: Mitteilung von Facebook an das NCMEC, von dort Mitteilung an BKA
Strafvorschriften: § 184b Abs. 1 und Abs. 3 StGB a. F.
Verfahrensstatus: laufendes Ermittlungsverfahren